BAFA Innovationsförderung

180 € BAFA Förderung pro m² Kollektorfläche - wir zeigen Ihnen wie es geht !

Mehrfamilienhäuser und Gewerbeobjekte können den erhöhten  Innovationsbonus der BAFA erhalten:

Privatleute und Unternehmen, deren geplante thermische Solaranlagen besondere Qualitätsanforderungen erfüllen, können dadurch die Fördersumme bedeutend erhöhen.  Diese Regelung gilt  für Solarkollektoren von 20 bis 40 qm Kollektorfläche zur Warmwasserbereitung, Heizungsunterstützung, solaren Kühlung oder zur Bereitstellung von Prozesswärme.


Wenn Sie mehr als 3 Wohneinheiten oder mehr als 500m² Gewerbefläche zu beheizen haben, so erhalten Sie von der  BAFA die erhöhteFörderung in Höhe von € 180 /m² bei Solaranlagen zwischen 20 und 40 m² !!

Bei diesem Beantragung dieses Innovationsbonus ist es aber erforderlich den Antrag VOR der Bestellung der Solaranlage zu stellen. Zusätzlich ist der Antrag deutlich aufwändiger und muss eine Systemplanung mit einer Ertragsvorhersage auf der Basis einer Anlagensimulation enthalten.  Das Solarplanungsbüro Dipl Ing. Wiemer  erstellt für für Sie  den Antrag inkl. aller erforderlichen technischen Zeichnungen und Simulationen. Wenn Sie die Anlage bei uns kaufen, übernehmen wir diese Kosten zu 100 %.


Alle unsere Solasysteme zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung erfüllen die Anforderungen des Innovationsbonus der BAFA.

Zur Volkssolaranlage Komplettpaket

 

Details zum Innovationsbonus
Große Solarkollektoranlagen müssen kundenspezifisch geplant werden. Vorraussetzung ist eine  Kollektorfläche zwischen 20 Quadratmeter bis 40 Quadratmeter. Die von der Solaranlage  gelieferte Wärme  muss effektiv der Raumheizung oder Warmwasserbereitung bei Wohngebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten oder bei Nichtwohngebäuden mit mindestens 500 Quadratmeter Nutzfläche zugeführt werden.

Sofern die Voraussetzungen für die Innovationsförderung vorliegen (mindestens 20 Quadratmeter Kollektorfläche und mindestens drei Wohneinheiten!), beträgt die Förderung 180 Euro pro Quadratmeter Bruttokollektorfläche. Der Antrag für die Innovationsförderung von großen Solarkollektoranlagen ist zwingend  vor Beginn der Maßnahme zu stellen, das heißt vor Bestellung der Solaranlage.. Zusätzlich zu den genannten Anforderungen muss die Planung und Auslegung der Solarkollektoranlage durch  compiuter gestützte Systemsimulation erfolgen. Der durch diese Simulation berechnete Kollektorwärmeertrag muss höher als der nach Anlage 1 der Ausführungsbestimmungen zu ermittelnde Mindestkollektorertrag sein.


Im Rahmen der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • geeignete Dokumente zum Nachweis der Wohneinheiten bzw. zum Nachweis der Nutzfläche bei Nichtwohneinheiten, z. B. Eine Kopie
  • des Grundrissplans oder des Teilungsplans bei Eigentumswohnungen.
  • Angebot zur Anlage mit Zeichnung des hydraulischen Systemkonzepts,
  • Technische Systembeschreibung,
  • Dokumentation der Systemsimulation anhand des Datenerhebungsbogens gemäß Anlage 2 der Ausführungsbestimmungen.

Weitere Details finden Sie hier auf der offiziellen Seite der BAFA:

http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/innovationsfoerderung/index.html


Was müssen Sie tun um einen  Innovationsbonus zu erhalten.
Sie füllen unseren Solar Planungsbogen aus. Das Solar Planungsbüro Wiemer bereitet alle erforderlichen Unterlagen für Sie vor und stellt den kompletten Antrag für Sie zusammen, so dass sie den Antrag lediglich unterschreiben und bei der BAFA einreichen müssen. Erst nach positivem Bescheid durch die BAFA erteilen  Sie uns oder einem unsrer Vertriebspartner den Auftrag über die Lieferung der Anlage.


 
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